Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Im Preis enthalten sind Anlieferung und einmaliges Abholen unseres Materials im Stadtgebiet von Essen. Der Mindestbestellwert liegt bei 200 Euro, alternativ werden Lieferkosten berechnet (Lieferkosten entfallen bei Selbstabholung). Darüber hinaus erbrachte Leistungen wie Auf- und Abbau werden mit einem Stundensatz von 26,50 Euro (zzgl. ges. MwSt.) berechnet.
- Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
- Ab 1000,00 Euro Auftragswert erbitten wir eine Anzahlung von 50 % nach Bestätigung, spätestens aber eine Woche vor Erfüllung des Auftrages.
- Die Stornierung oder Änderung eines Auftrags seitens des Auftraggebers (bis 1000 Euro Auftragswert) ist spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin telefonisch oder schriftlich anzuzeigen und bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.
-Bei Abbestellungen bis 48 Stunden vorher:
50% des Auftrags werden in Rechnung gestellt.
-Bei Abbestellung bis 24 Stunden vorher:
80% des Auftrags werden in Rechnung gestellt. - Bei Stornierungen von Aufträgen seitens des Auftraggebers ab 1000 Euro Auftragswert (und bei Messen) gelten folgende Stornobedingungen:
-3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Auftrags werden in Rechnung gestellt
-Bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Auftrags werden in Rechnung gestellt
-Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% des Auftrags werden in Rechnung gestellt
-Danach: 90% des Auftrags werden in Rechnung gestellt. - Bei Nutzung unseres umfangreichen Leistungsspektrums
(Catering, Personal, Logistik, Equipment)
stehen wir Ihnen auch bei der Beratung und Planung
Ihrer kompletten Veranstaltung zur Verfügung.
Im Angebot sind folgende Leistungen pauschal enthalten:
1 persönlicher Termin & 1 Überarbeitung des Angebotes.
Weitere Arbeitszeit stellen wir je nach Aufwand in Rechnung. - Reklamationen und/oder Mängelrügen sind
unverzüglich nach Stellung der Leistung anzuzeigen.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- In Fällen höherer Gewalt ist der Verkäufer für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Lieferung befreit. Schadenersatzansprüche können in solchen Situationen nicht geltend gemacht werden.
- Beschädigungen oder Verlust des Equipments sind vom Auftraggeber zum Neuwert zu ersetzen. Bei überdurchschnittlicher Verschmutzung von Equipment wird der zusätzliche Reinigungsaufwand berechnet.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
- Unsere Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzüge sofort zahlbar. Eine Änderung der Rechnungsadresse (nach Rechnungsstellung) ist mit Aufwand verbunden und wird berechnet.
- Bei erheblichen Preiserhöhungen unserer Rohprodukte behalten wir uns eine Änderung der ausgedruckten Preise vor.
- Mit dieser Preisliste verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit. Dieser Prospekt wurde am 16. Februar 2023 erstellt.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Essen.