Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Im Preis enthalten sind Anlieferung und einmaliges Abholen unseres Materials im Stadtgebiet von Essen. Der Mindestbestellwert liegt bei 200 Euro (Netto).
    Darüber hinaus erbrachte Leistungen wie Auf- und Abbau werden mit einem Stundensatz von 26,50 Euro (zzgl. ges. MwSt.) berechnet.
  • Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
  • Ab 1000,00 Euro Auftragswert erbitten wir eine Anzahlung von 50 % nach Bestätigung, spätestens aber eine Woche vor Erfüllung des Auftrages.
  • Die Stornierung oder Änderung eines Auftrags seitens des Auftraggebers (bis 1000 Euro Auftragswert) ist spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin telefonisch oder schriftlich anzuzeigen und bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.
    -Bei Abbestellungen bis 48 Stunden vorher:
    50% des Auftrags werden in Rechnung gestellt.
    -Bei Abbestellung bis 24 Stunden vorher:
    80% des Auftrags werden in Rechnung gestellt.
  • Bei Stornierungen von Aufträgen seitens des Auftraggebers ab 1000 Euro Auftragswert (und bei Messen) gelten folgende Stornobedingungen:
    -3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Auftrags werden in Rechnung gestellt
    -Bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Auftrags werden in Rechnung gestellt
    -Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% des Auftrags werden in Rechnung gestellt
    -Danach: 90% des Auftrags werden in Rechnung gestellt.
  • Bei Nutzung unseres umfangreichen Leistungsspektrums
    (Catering, Personal, Logistik, Equipment)
    stehen wir Ihnen auch bei der Beratung und Planung
    Ihrer kompletten Veranstaltung zur Verfügung.
    Im Angebot sind folgende Leistungen pauschal enthalten:
    1 persönlicher Termin & 1 Überarbeitung des Angebotes.
    Weitere Arbeitszeit stellen wir je nach Aufwand in Rechnung.
  • Reklamationen und/oder Mängelrügen sind unverzüglich nach Stellung der Leistung anzuzeigen.
  • Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  • In Fällen höherer Gewalt ist der Verkäufer für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Lieferung befreit. Schadenersatzansprüche können in solchen Situationen nicht geltend gemacht werden.
  • Beschädigungen oder Verlust des Equipments sind vom Auftraggeber zum Neuwert zu ersetzen. Bei überdurchschnittlicher Verschmutzung von Equipment wird der zusätzliche Reinigungsaufwand berechnet.
  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  • Unsere Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzüge sofort zahlbar. Eine Änderung der Rechnungsadresse (nach Rechnungsstellung) ist mit Aufwand verbunden und wird berechnet.
  • Bei erheblichen Preiserhöhungen unserer Rohprodukte behalten wir uns eine Änderung der ausgedruckten Preise vor.
  • Mit dieser Preisliste verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit. Dieser Prospekt wurde am 28. März 2023 erstellt.
  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Essen.